Die Türkei und die Minderheitenrechte am Beispiel der kurdischen Sprache

vom 26.06.07

In der Türkei leben ca. 15-Millionen Menschen kurdischer Herkunft. Sie stellen somit ca. 1/5 der Gesamtbevölkerung dar. Ihr Sprache, das Kurdische, gehört zur indo-europäischen Sprachenfamilie und hat keinerlei Ähnlichkeit mit dem Türkischen. Die eigene Sprache einer Bevölkerungsgruppe bedeutet ein wesentliches Merkmal ihrer Identität und ist Ausdruck ihrer Selbstbestimmung. Die Mitglieder einer Bevölkerung können sich zumeist in ihrer Muttersprache am Besten ausdrücken. Viele Kurden, insbesondere Frauen aus den ländlichen Gegenden, sprechen zudem Türkisch gar nicht oder nur rudimentär.

Die hohe Bedeutung, die der Praktizierung und Vermittlung der eigenen Sprache einer Bevölkerungsgruppe zukommt, schlägt sich in etlichen europäischen und internationalen Abkommen nieder. So heißt es in der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprache (vom 05.11.1992) ausdrücklich, dass es ein unveräußerliches Recht der Minderheiten und Völker in Übereinstimmung mit dem Pakt der Vereinten Nationen über bürgerliche und politische Rechte darstellt, die eigene Sprache im privaten Bereich und insbesondere auch im öffentlichen Leben zu gebrauchen. [1] Gem. Art 27 des Zivilpaktes der Vereinten Nationen, den die Türkei am 23.09.2003 ratifiziert hat, ist jeder Staat darüber hinaus verpflichtet, Positivmaßnahmen zu ergreifen, um die Wahrnehmung dieser Rechte nicht nur zu garantieren, sondern zu fördern [2] .

Um sich dieser Verpflichtung insbesondere der kurdischen Bevölkerung gegenüber zu entziehen, hat die Türkei einen Vorbehalt gegenüber Art. 27 des Zivilpaktes dahingehend erklärt, dass sie nur Minderheiten im Sinne des Lausanner Vertrages von 1923, d.h. religiöse Minderheiten mit rechtlichem Sonderstatus, als Minderheiten i.S.v. Art 27 des Zivilpaktes anerkenne [3] . Zu derartigen Vorbehalten heißt es jedoch in der Allgemeinen Bemerkung Nr. 24 des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen vom 04.11.1994, dass Vorbehalte, welche zwingenden Normen des Paktes widersprechen, ungültig sind. Zu diesen zwingenden Normen gehört der Minderheitenschutz des Art. 27 Zivilpakt in der Ausformung, die er durch den Menschenrechtsausschuss erhalten hat [4] .

Die Praxis der Türkei bezüglich des Umganges mit der kurdischen Sprache belegt, dass die Türkei die Existenz des kurdischen Volkes sowie die Pflicht zur positiven Förderung des Überlebens und der ständigen Entwicklung desselben nach wie vor nicht anzuerkennen bereit ist. Zwar wurde das strikte Verbot der kurdischen Sprache 1991 aufgehoben, und die Reformpakete im Zuge der EU-Beitrittsverhandlungen ließen eine gewisse Lockerung erhoffen. Die jüngsten Beispiele von Repression verdeutlichen jedoch die Halbherzigkeit bei der Umsetzung der eingegangenen Verpflichtungen. Dafür folgende Beispiele:

1. Der Bürgermeister des Stadtteils Sur in Diyarbakir, Abdullah Demirbas, wurde durch Beschluss des 8. Senats des obersten Verwaltungsgerichts der Türkei (Danistay) vom 14.06.07 auf Antrag des türkischen Innenministeriums seines Amtes enthoben. Mit der gleichen Entscheidung wurde der gesamte Gemeinderat von Sur aufgelöst. Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass der Gemeinderat beschlossen hatte, in seinen alltäglichen

Amtsgeschäften und Dienstleistungen neben dem Türkischen auch andere Sprachen, unter anderem die kurdische Sprache, zu verwenden [5] . Die Notwendigkeit für diesen Schritt habe bestanden, da der Gemeinderat in der Lage sein müsse, mit den Bürgern, für welche er tätig sei, kommunizieren zu können. Eine Untersuchung hatte ergeben, dass 72% der Einwohner von Sur Kurdisch sprechen, aber nur 24% Türkisch und kleinere Gruppen zudem Arabisch, Armenisch und Aramäisch.

Gegen Abdullah Demirtas sind etliche Verfahren anhängig. Als exemplarische Beispiele der zu Grunde liegenden Sachverhalte seien genannt: Im März 2006 hatte er auf einer Hochzeitsfeier in Diyarbakir als Bürgermeister eine Ansprache auf Kurdisch gehalten. Im Oktober 2006 wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, da seine Stadtverwaltung ein Spiel- und Bastelbuch für Kinder zweisprachig, nämlich auf Türkisch und Kurdisch, herausgegeben hatte. Ein Plakat der Stadtverwaltung mit der Aufschrift „Der Mensch ist Mensch durch Rechte“ in Kurdisch führte im Dezember 2007 ebenfalls zu einem Ermittlungsverfahren. Am 07.02.07 wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, da die Gemeinde Sur ein Softwareprogramm mit Namen Ubuntu ins Kurdische übersetzt und vertrieben hat [6] .

2. Der Oberbürgermeister von Diyabakir, Osman Baydemir, ist u.a. mit Strafverfahren überzogen worden, da er in den letzten zwei Jahren die Neujahrswünsche auf drei Sprachen, nämlich Türkisch, Kurdisch und Englisch verfasst hatte. Die Strafverfahren sind wegen Verwendung des Kurdischen auf § 222 Abs. 1 Türkisches Strafgesetzbuch gestützt, wonach mit Haft von 2 bis 6 Monaten bestraft wird, wer entgegen des Gesetzes Nr. 1353 vom 01.11.1928 Buchstaben verwendet, welche der Türkischen Sprache fremd sind. Hierzu gehört auch der Buchstabe „w“, welcher im kurdischen Neujahrswunsch vorkommt.

Die Tatsache, dass die Anklagen sich nur auf das Kurdische stützten, obwohl auch in den englischen Neujahrswünschen „We wish you a happy new year“ mehrmals das „W“ auftaucht, belegt auch nach Meinung des Vorsitzenden der Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Türkei, Joost Lagendijk, dass es sich bei der Anklageerhebung um einen rein politischen Akt handele [7] .

Zwar wurden diese Verfahren letztendlich eingestellt, da der Justizminister seine Zustimmung zur Strafverfolgung nicht erteilte. Die permanente Bedrohung, mit Ermittlungsverfahren dieser Art überzogen zu werden, dient jedoch offensichtlich dem Ziel, kurdische Politiker mundtot zu machen. Allein gegen Osman Baydemir sind mehr als 60 Ermittlungs- und sieben Strafverfahren wegen unterschiedlicher Vorwürfe anhängig. [8]

3. Am 19.06.07 berichtete die Nachrichtenagentur TNN, dass die Generalstaatsanwaltschaft in Ankara gegen den Kreisvorsitzenden der kurdischen Partei DTP von Kars Anklage gem. § 222 TStGB erhoben habe, da er in einer Mitteilung über die Probleme und Lösungsstrategien in der Region Kars an den Ministerpräsidenten Erdogan die kurdische Sprache verwendet habe [9] .

4. Insbesondere die Glückwunschkarten zum kurdischen Newroz-Fest, welche durch kurdische Politiker zumeist neben anderen Sprachen auch auf Kurdisch verfasst werden, führen regelmäßig zu Anklagen wegen Verstoßes gegen § 222 TStGB. So in diesem Jahr u.a. gegen 4 Funktionäre der DTP in Van, gegen den Bürgermeister und andere in Sirnak [10] .

5. Im Januar 2007 wurde durch das Ordnungsamt in Dogubeyazit, Kreis Agri, veranlasst, dass das Namensschild eines öffentlichen Familien-Teegartens, welchem durch Beschluss der Stadtgemeinde der Name „Ehmede Xani Park“ gegeben worden war, durch Polizeikräfte abgehängt wird, da die Verwendung dieses Namens gegen § 222 TStGB verstoße [11] . Ehmede Xani, geb. 1651 im Dorf Xani bei Hakkari, ist der bekannteste kurdische Dichter der Geschichte, welcher das Epos „Mem u Zin“ verfasst hat und entscheidend zur kurdischen Sprachentwicklung beitrug.

6. Am 14.02.07 waren der ehemalige Vorsitzende der kurdisch orientierten politischen Partei HAK-PAR sowie 12 weitere Parteifunktionäre durch die 3. Kammer des Schwurgerichts Ankara zu Haftstrafen zwischen 6 Monaten und einem Jahr verurteilt worden, weil sie die Einladungen zum und manche Reden auf dem Parteikongress am 04.01.07 sowohl auf Türkisch als auch auf Kurdisch gehalten hatten, was einen Verstoß gegen das Parteiengesetz darstelle. Zugleich wurde ein Verbotsverfahren gegen die Partei eingeleitet [12] .

7. Im Juni 2007 sind in Mersin 39 Studentinnen und Studenten unter anderem mit der Begründung zwangsexmatrikuliert worden, sie hätten bei Protesten wegen Übergriffen türkischer Faschisten gegen zwei kurdische Studenten, die schwer verletzt worden waren,  im Dezember 2006 kurdische Lieder gesungen und kurdische Volkstänze getanzt [13] .

8. Im August 2006 wurden mehr als 1.200 Kinderbücher in Form von 25 Pippi-Langstrumpf-Titeln aus Schweden, welche ins Kurdische übersetzt worden waren, durch den türkischen Zoll in Istanbul beschlagnahmt, da die nötige Genehmigung des Ministeriums für Bildung zur Einfuhr kurdischer Bücher nicht vorliege. Die Organisation Komak, die sich für die Bildung kurdischer Kinder in der Türkei engagiert, wollte die Titel in die Büchereien von fünf kurdischen Dörfern bringen. Die Bücher wurden erst Anfang Juni 2007 auf Intervention des schwedischen Außenministeriums freigegeben [14] .

9. Zu welch absurden Reaktionen türkischer Nationalismus führen kann zeigt anschaulich die Diskussion in Medien und im Ministerium für Umweltangelegenheiten vom März 2005, manche international anerkannte lateinische Namen aus Flora und Fauna wegen „Gefährdung der nationalen Einheit“ zu ändern. Die Lateinischen Namen lauteten: „vulpes vulpes kurdistanica“, „ovis armeniana“ und „capreolus capreolus armenius“ [15] . Letztendlich wurde klargestellt, dass eine derartige Änderung nicht in Betracht kommt. In früheren Zeiten beschäftigten Begriffe aus Flora und Fauna schon die Gerichte: Edip Polat hatte 1992 ein auf wissenschaftlichen Nachforschungen beruhendes Buch veröffentlicht, in dem ca. 100  Pflanzen und 20 Tiere mit separatistisch anmutenden Namen veröffentlicht wurden, zu welchem der bekannte Soziologe Dr. Ismail Besikci ein Vorwort verfasst hatte. Dreimal wurden die beiden Autoren  durch das Staatssicherheitsgericht freigesprochen, dreimal wurde der Freispruch durch den Kassationsgerichtshof aufgehoben, bis am Ende eine Verurteilung gem. Art. 8 Anti-Terror-Gesetz zu 20 Monaten Haft, welche in Geldstrafe umgewandelt wurde, erfolgte [16] .

Berlin, den 26.06.07

Jutta Hermanns, Rechtsanwältin

http://www.rajus.org/

 


[1] Präambel der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/148.htm

[2] Die „General Comments“ zu den VN-Menschenrechtsverträgen, Nomos Verlag, S. 97, „Die Rechte der Minderheiten“ vom 08.04.194, Allgemeine Bemerkung Nr. 23;

http://www.ohchr.org/english/bodies/hrc/comments.htm

[3] http://www.ohchr.org/english/countries/ratification/4_1.htm

[4] http://www.ohchr.org/english/bodies/hrc/comments.htm

[5] Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), 21.06.07, „Die Türkei setzt kritische kurdische Bürgermeister ab“ von Rainer Hermann; Tagblatt, 16.06.07, www.tagblatt.ch

[6] FAZ, a.a.O.

[7] Zaman, 23.06.07

[8] FAZ, a.a.O.

[9] http://haber.tnn.net

[10] Bericht der türkischen Menschenrechtsstiftung THIV vom 25.06.07

[11] YÖP, 07.01.2007, DIHA

[12] radikal, 15.02.07

[14] volksgruppen.orf.at/diversity/Stories/54743/; evrensel, 15.06.07

[15] Istanbul Post, 11.04.2005, http://www.istanbulpost.net/05/04/02/geissen.htm

[16] http://www.radikal.com.tr/ek_haber.php?ek=r2&haberno=4488

 

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